Bescheinigungen für die KV

Als eine in die Richtlinientherapie integrierte Methode zur Behandlung der PTBS bei Erwachsenen wird der geforderte Nachweis der Befähigung zur Anwendung der EMDR Methode von der KV kontrolliert, soweit die Behandlung zu Lasten der GKV stattfindet. Laut der Psychotherapierichtlinie und dem Bundesmantelvertrag muss die Ausbildung an oder über ein im Rahmen der Richtlinienverfahren anerkanntes Ausbildungsinstitut erworben werden. Da EMDR bisher nicht im System war, gab es keine solche Ausbildung und damit gibt es in der Systemlogik auch keinen anerkannten Abschluss.

Die Lage ist in der Republik etwas uneinheitlich. Die KV'en in Bremen, Niedersachsen und dem Saarland akzeptieren das Zertifikat als EMDR Therapeutin/Therapeut EMDRIA Deutschland (EMDR Practitioner) als Nachweis hinreichender Befähigung per se. In Hessen, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein reicht die Bescheinigung eines/einer Supervisors/in an einem anerkannten Ausbildungsinstitut. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen muss die Äquivalenz der Ausbildung mit den Anforderungen des Bundesmantelvertrags durch einen/eine zur Weiterbildung ermächtigten Arzt/Ärztin oder einen/einer Supervisor/in an einem anerkannten Ausbildungsinstitut bestätigt werden. In den restlichen Bundesländern ist es weiter unklar. Wir haben in weiten Bereichen aktiv mit der Klärung begonnen und erwarten zeitnah Ergebnisse. Dabei haben wir auf die Arbeitsabläufe innerhalb der KV'en leider keinen Einfluss.

EMDRIA unterstützt die Mitglieder, falls notwendig, durch Vermittlung einer adäquaten Bescheinigung, die von einem/einer Weiterbildungsermächtigten oder einem/einer Supervisor/in, der/die an einem anerkannten Ausbildungsinstitut (im Richtlinienverfahren) tätig ist oder von einer Psychotherapeutenkammer anerkannt ist, ausgestellt wird.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Mitgliedschaft bei EMDRIA Deutschland e.V.
  • ein gültiges EMDRIA Zertifikat
  • Angabe einer Kassenzulassung bei EMDRIA

Wir haben bereits alle Mitglieder in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die bei uns ihre Kassenzulassung gemeldet haben, entsprechende Bescheinigungen zugeschickt.

Für den Rest der Republik sind wir noch dabei den besten Weg für Sie zu erarbeiten. Sobald wir den Verfahrensweg geklärt haben, werden wir auch Ihnen die Bescheinigungen per E-Mail zusenden.

In der EMDRIA Geschäftsstelle liegen diesbezüglich derzeit sehr viele Anfragen vor. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Lösungen und haben schon zusätzlich Personal gewinnen können. Trotzdem dauert es leider und ist sehr arbeitsaufwändig. Wir bitten Sie um Geduld und Verständnis.

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