EMDR-Therapeut:in (EMDRIA Deutschland) Europa-Zertifikat

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Voraussetzungen

  1. Mitgliedschaft bei EMDRIA Deutschland e.V.
  2. Nachweis (Kopie) der Befähigung zur Ausübung von Psychotherapie vorbehaltlich der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, in der Regel die Approbation als Ärztliche:r Psychotherapeut:in oder Psychologische:r Psychotherapeut:in.
  3. Mindestens zwei Jahre psychotherapeutische Tätigkeit.
  4. Absolvieren von mindestens zwei verschiedenen Ausbildungsstufen bei anerkannten Ausbildungsinstituten. Die Ausbildung umfasst mindestens 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden Praxis.
  5. Die Ausbildungsstufen sollen in zeitlichem Abstand von mindestens drei Monaten liegen. Die Teilnahme an wenigstens 5 Zeitstunden Supervision muss vor der zweiten Ausbildungsstufe erfolgt sein.
  6. Antragstellende können frühestens ein Jahr nach Abschluss Ihrer EMDR-Grundausbildung einen Antrag auf Zertifizierung als EMDR-Therapeut:in stellen.
  7. Mindestens 50 Zeitstunden Therapieerfahrung mit EMDR (Stimulationsstunden, davon mindestens 80% Traumabearbeitung) mit mindestens 25 Klienten. Nachweis durch eine Auflistung und Prüfung mit Unterschrift durch einen/eine anerkannten/anerkannte EMDR Supervisor/in erforderlich (Vorlage hier zum Download als > PDF oder als > Word-Datei).
  8. Von einem/r anerkannten EMDR-Supervisor:in vollständig ausgefüllter Kompetenzrahmen (Vorlage hier zum Download als > PDF) mit folgenden Nachweisen:
    h 1. Mindestens 20 Zeitstunden Einzel- oder 30 Zeitstunden Gruppensupervision.
    h 2. Vorlage einer Videodokumentation einer EMDR Behandlung eines/r Patient:in bei einem/einer anerkannten EMDR-Supervisor:in. Das Video muss den Qualitätskriterien des Kompetenzrahmens für EMDR-Therapeut:innen entsprechen. In Ausnahmefällen ist auch eine Live-Demonstration möglich (Phase III-VII).
    h 3. Empfehlung zum/zur EMDR-Therapeut:in.
  9. Referenzschreiben zur Unterstützung des Antrags von einer Person, die die berufliche Praxis und das Ansehen der Antragstellenden beurteilen kann (Vorlage hier zum Download als > PDF).
  10. Überweisung der Bearbeitungsgebühr über 75,- € auf folgendes Konto:
    Postbank Frankfurt, IBAN DE73 5001 0060 0474 117601, BIC PBNKDEFF
  11. Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 50 Zeitstunden EMDR-Fortbildung oder Supervision erneuert. Die genauen Voraussetzungen hierfür finden Sie unter dem Navigationspunkt Re-Zertifizierungen. Bei Nicht-Erneuerung wird das Zertifikat nicht verlängert und verliert seine Gültigkeit. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Zertifikat bereits vorzeitig seine Gültigkeit und ist dem Verein zurückzugeben. Mit dem Verlust der Gültigkeit endet die Berechtigung, sich als von EMDRIA-Deutschland zertifizierte:r EMDR-Therapeut:in zu bezeichnen.
  12. Das Zertifikat kann bei unethischem Verhalten durch den Vorstand von EMDRIA Deutschland e.V. aberkannt werden. Bei Aberkennung ist das Original des Zertifikates unverzüglich an den Vereinsvorstand zurückzugeben.

Die Erteilung des Zertifikates ist an die Berechtigung zur Ausübung von Psychotherapie an die jeweilige Altersklasse (Erwachsene oder Kinder und Jugendliche) gebunden.

Bei der Beantragung der Doppelzertifizierungen (Erwachsene und Kinder und Jugendliche) müssen von den erforderlichen 25 Fällen mindestens 8 Fälle mit Klienten ab 16 Jahre und mindestens 8 Fälle mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre durchgeführt sein.

Alle o.g. Kriterien werden bei EMDRIA Deutschland vorgelegt und geprüft.

Bitte fertigen Sie sich Kopien der Dokumente an, die Sie noch benötigen. Wir können keine Unterlagen zurückschicken und vernichten nicht benötigte Unterlagen datenschutzkonform.
Einschreiben können regulär nicht angenommen werden. Standardbriefe erreichen uns zuverlässig.

Stand: 16.01.2023

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