Die EMDR-Zertifikate gelten fünf Jahre und werden durch Nachweis von 50 Zeitstunden EMDR-Fortbildung erneuert. Bei Nicht-Erneuerung wird das Zertifikat nicht verlängert und verliert seine Gültigkeit. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Zertifikat bereits vorzeitig seine Gültigkeit und ist dem Verein zurückzugeben. Mit dem Verlust der Gültigkeit endet die Berechtigung, sich als von EMDRIA-Deutschland zertifizierter/e EMDR-Therapeut/in und EMDR-Therapeut/in für Kinder und Jugendliche oder EMDR-Supervisor/Supervisorin und EMDR-Supervisor/in für Kinder und Jugendliche zu bezeichnen.
Bitte bedenken Sie, dass nur das jeweils höherwertige EMDR-Zertifikat erneuert werden muss. EMDR-Supervisoren/innen sind auch automatisch EMDR-Therapeuten/innen. Dies gilt sowohl für den Erwachsenen als auch für den K&J-Bereich.
Bitte beachten Sie die neue Regelung, die ab sofort gilt:
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung bei einem/einer anerkannten EMDR-Supervisor/in ein. Für die Re-Zertifizierung schicken Sie bitte nur das von dem Supervisor/in unterschriebene Deckblatt des Formulars an:
EMDRIA Deutschland e.V.
Urachstr. 11
D-79102 Freiburg
Wenn Sie selbst Supervisor/-in sind und sich als Supervisor/-in rezertifizieren lassen möchten, reichen Sie bitte direkt bei EMDRIA das Deckblatt zusammen mit Ihren Unterlagen ein.
Zugleich überweisen Sie bitte die Bearbeitungsgebühr von 75,- € an EMDRIA:
IBAN DE73 5001 0060 0474 1176 01
Verwendungszweck: Rezertifizierung
Ergänzen Sie bitte Ihren Namen, falls er nicht aus der Kontoverbindung ersichtlich ist.
Voraussetzung für die Re-Zertifizierung
Folgende Nachweise werden anerkannt:
Bitte beachten Sie, dass mind. 20 Stunden aus den Punkten 1-3 nachgewiesen werden müssen. Die restlichen 30 Stunden können aus den weiteren Bereichen zusammengestellt werden. Bei der Re-Zertifizierung eines K&J-Zertifikates sollten mind. 50% der Nachweise aus dem K&J-Bereich kommen.
Für die Zusammenstellung der Unterlagen verwenden Sie bitte dieses Formular.
Stand ab 20.04.2018