EMDR-Supervisor:in (EMDRIA Deutschland)

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Voraussetzungen

  1. Mitgliedschaft bei EMDRIA Deutschland e.V.
  2. Zertifizierung als EMDR-Therapeut/in und danach drei Jahre Erfahrung in der Praxis.
  3. Mindestens 30 Zeitstunden theoretische Fortbildung, Supervisionskurse bei einem von EMDRIA Deutschland anerkannten Ausbildungsinstitut.
  4. Mindestens 400 Zeitstunden Therapieerfahrung mit EMDR (Stimulationsstunden, davon mindestens 80% Traumabearbeitung) mit wenigstens 75 Klienten, Nachweis durch eine Auflistung und Prüfung mit Unterschrift durch einen/eine anerkannten/e EMDR-Supervisor/in erforderlich. (Vorlage hier als Download als > PDF oder als > Word-Datei).
  5. Mindestens 13 Zeitstunden Einzel- oder 20 Zeitstunden Gruppensupervision der eigenen Supervision bei einem/einer anerkannten EMDR-Supervisor/in.
  6. Für die Anerkennung müssen 3 Videos vorgelegt werden:
    1. ein Video einer EMDR-Behandlung.
    2. ein Video einer EMDR-Einzel-Supervisionssitzung.
    3. ein Video einer EMDR-Gruppen-Supervisionssitzung.
    Statt der Videos ist auch in Vivo möglich. Sowohl die Videobegutachtung als auch in Vivo muss bei einem/einer akkreditierten EMDR Trainer:in erfolgen.
  7. Empfehlungsschreiben eines/einer anerkannten EMDR Supervisors/in bzw. des Ausbildungsinstitutes.
  8. Ausgefüllter Kompetenzrahmen (Vorlage hier zum Download als > PDF), unterschrieben von einem/r von EMDR-Europa anerkannten Supervisor/in oder Trainer/in.
  9. Überweisung der Bearbeitungsgebühr über 75,- € auf folgendes Konto:
    Postbank Frankfurt, IBAN DE73 5001 0060 0474 117601, BIC PBNKDEFF
  10. Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 50 Zeitstunden EMDR-Fortbildung oder Supervision erneuert. Die genauen Voraussetzungen hierfür finden Sie unter dem Navigationspunkt Re-Zertifizierungen. Das Supervisoren-Zertifikat beinhaltet auch das Therapeuten-Zertifikat, so dass nur noch das Supervisoren-Zertifikat erneuert werden muss. Bei Nicht-Erneuerung verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Zertifikat bereits vorzeitig seine Gültigkeit und ist dem Verein zurückzugeben. Mit dem Verlust der Gültigkeit endet die Berechtigung, sich als von EMDRIA-Deutschland zertifizierter/e EMDR-Therapeut/in und EMDR-Supervisor/in zu bezeichnen.
  11. Das Zertifikat kann bei unethischem Verhalten durch den Vorstand von EMDRIA Deutschland e.V. aberkannt werden. Diese Aberkennung schließt automatisch die Aberkennung des EMDR-Therapeuten/innen Titels ein. Bei Aberkennung sind die Originale der Zertifikate unverzüglich an den Vereinsvorstand zurückzugeben.

Die Voraussetzungen c. bis g. werden anhand des Europa-Kompetenzrahmens durch die jeweiligen EMDR-Supervisor:innen oder EMDR-Institute bescheinigt und bei EMDRIA Deutschland e.V. vorgelegt.

Vor der Zertifizierung als EMDR-Supervisor:in durch EMDRIA Deutschland e.V. sind eigene EMDR-Supervisionen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen EMDR-Ausbildungsinstituts möglich.

Alle o.g. Kriterien werden bei EMDRIA Deutschland e.V. vorgelegt und geprüft.

Stand: 27.06.2017

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