Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) – Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs

Seit dem 01. Mai 2013 können Betroffene einen Antrag auf Kostenübernahme für bestimmte Sachleistungen, die zur Linderung von Folgebeeinträchtigungen des sexuellen Missbrauchs geeignet sind, bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € stellen.

Bundesministerin Manuela Schwesig hat am 02. Juni 2015 im Rahmen eines Pressegesprächs auf das Ergänzende Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs aufmerksam gemacht und die aktuellen Weiterentwicklungen dargestellt. Ziel ist, mit breit angelegter Öffentlichkeitsarbeit den Bekanntheitsgrad des seit Mai 2013 existierenden Systems zu steigern und viele Betroffene auf die Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie mit diesem Schreiben über die Arbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs informieren.

Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) hatte in seinem Abschlussbericht vom 30. November 2011 die Einrichtung eines Ergänzenden Hilfesystems für diejenigen empfohlen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden. In Umsetzung dieser Empfehlung ist unter Federführung des Bundes ein EHS geschaffen worden, welches aus dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) und dem „EHS im institutionellen Bereich“ besteht.

Seit dem 01. Mai 2013 können Betroffene einen Antrag auf Kostenübernahme für bestimmte Sachleistungen, die zur Linderung von Folgebeeinträchtigungen des sexuellen Missbrauchs geeignet sind, bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € stellen. Die durch das EHS zu gewährenden Leistungen sollen die Leistungen der gesetzlichen Hilfesysteme gemäß ihren Bedürfnissen ergänzen und in den Regelsystemen bestehende Lücken schließen. Sie sind daher nachrangig gegenüber den Leistungen der bestehenden Hilfesysteme in Anspruch zu nehmen. Der vom Bund sowie den Ländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern getragene FSM stellt zu diesem Zweck den am EHS beteiligten Institutionen Organisationsstrukturen wie Geschäftsstelle und Clearingstelle zur Verfügung.

Die Antragstellung ist noch bis zum 30. April 2016 möglich.

Weitere Informationen zum EHS finden Sie in den beigefügten FAQ´s zum EHS sowie unter www.fonds-missbrauch.de.

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