EMDR – Qualität in der Ausbildung

Musterbrief KV Antrag auf Anerkennung als EMDR-Therapeut/in
zum Download als PDF und als WORD-Dokument


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anstatt des üblichen Jahresrückblicks möchten wir uns zum Jahresbeginn in einer besonderen Situation an Sie wenden. Wie Sie ja alle wissen hat die nachgewiesene Qualität der EMDR Methode zum Beschluss des gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) über die Aufnahme in die Richtlinienpsychotherapie geführt. Darüber haben wir Sie ausführlich informiert und wir dürfen in diesem Zusammenhang für Ihre Fragen danken, die wir mit den FAQ’s auf unserer Webseite zu beantworten versuchen. Wir haben im Verlauf der Entscheidungsfindung energisch auf die Qualität gepocht und gegen große Widerstände erreicht, dass im Beschluss der Nachweis hinreichender Befähigung zur Durchführung einer EMDR Behandlung gefordert wird. Jetzt ist der Beschluss des G-BA im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft gesetzt. Damit ist dieser Prozess aber noch nicht am Ende. Denn im Nachgang des G-BA Beschluss sind weitere Verhandlungen u.a. zur Frage des Nachweises hinreichender Befähigung notwendig, die von den Partnern des Bundesmantelvertrags geführt werden. Wir haben unsere Kompetenz zur Beratung angeboten, sind jedoch in diesem Prozess nicht eingebunden.

Nun liegt ein Beschluss zur Änderung der Anlage 1 des Bundesmantelvertrags durch den Spitzenverband der GKV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der aus unserer Sicht erhebliche Mängel aufweist, vor. Wir haben in den letzten Tagen viel im Hintergrund gearbeitet, telefoniert und geschrieben, um Einfluss auf diesen Prozess zu nehmen. Ich möchte Ihnen unsere Überlegungen mitteilen.

Uns ist der Beschluss  der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zur Änderung der Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag bekannt geworden, der zum 15.1.2015 in Kraft treten soll. In diesem Papier wird zu Inhalten der EMDR Ausbildung im Sinne von Qualitätsanforderungen Stellung genommen. Als Fachgesellschaft begrüßen wir ausdrücklich die grundsätzliche Beschreibung von Anforderungen an die Ausbildung und besonders die Festschreibung von Supervision. Der vorgelegte Beschluss ist jedoch in seiner Abgrenzung zwischen der Ausbildung in Psychotraumatherapie einerseits und EMDR andererseits unscharf und lässt es nicht nur an der Festschreibung von supervidierter Praxis in Kleingruppen fehlen. Auch der Erwerb von Kompetenz im Umgang mit der Methode durch die Behandlung von Patienten/innen unter Supervision ist gegenüber den Anforderungen der deutschen und europäischen Fachgesellschaft deutlich reduziert worden. Aus unserer Sicht droht hiermit eine erhebliche Verschlechterung der Qualität der EMDR Ausbildung mit nachteiligen Folgen für die Patienten/innen.

In dem Beschluss wird u.a. folgendes zum Nachweis der Befähigung in EMDRIA festgeschrieben:

'- durch die Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen, aus denen sich ergibt, dass Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung und der EMDR erworben wurden. Ist im Rahmen der Weiterbildung diese Qualifikation nicht erworben worden, ist nachzuweisen, das in mindestens 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR erworben wurden und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie, mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR- Behandlungsabschnitten, unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Weiterbildungsstätten erworben worden sein.'

Die von EMDR Europe beschriebenen Mindestanforderungen für eine EMDR Ausbildung verlangen eine mehrstufige Anlage der Ausbildung über mindestens 6 Tage. Hier sind mindestens 24 Zeitstunden Theorie enthalten. Die Theorie muss sich an der jüngsten Ausgabe des Basistextes von F. Shapiro (Shapiro F, Eye Movement Desensitization and Reprocessing – Basic Principles, Protocols and Procedures 2nd. Edition 2001. Guilford, New York) orientieren und bezieht sich ausschließlich auf EMDR. Zusätzlich sind mindestens 18 Zeitstunden Selbsterfahrung in Form eines supervidierten Praktikums in Kleingruppen in der Ausbildung obligat. Die Behandlung von Patienten/innen mit mindestens 10 Std. Supervision in EMDRIA wird ebenfalls gefordert. Bis zur Zertifizierung, also dem eigentlichen Abschluss der EMDR Ausbildung, wird die Behandlung von 25 Patienten/innen unter 30 Stunden Supervision gefordert.

Diese Mindestanforderungen an eine EMDR Ausbildung sind das Ergebnis eines Prozesses über nunmehr zwei Jahrzehnte, in die Erfahrungen in mehreren europäischen Ländern eingegangen sind. Es handelt sich hier auch wirklich um Mindestanforderungen. Besonders das konkrete Lernen der Anwendung von EMDR im supervidierten Praktikum in Kleingruppen unter der Anleitung eines erfahrenen Ausbilders ist für eine sichere Anwendung der Methode unverzichtbar. Auch die hier enthaltene Selbsterfahrung ist für die spätere Anwendung am Patienten nicht durch Theorie zu ersetzen, zumal weitere Selbsterfahrung bisher nicht gefordert wird. Der Verzicht auf diese praktische Ausbildung wäre analog dem Verzicht auf Fahrstunden in der Fahrausbildung. Nach Absolvierung der Theorie dürfte der Fahranfänger dann gleich auf die Straße! Dass er seine Erfahrungen dann mit einem Ausbilder besprechen soll (Supervision), wird die fehlenden Fahrstunden nicht ersetzen können.

Zudem bleibt unklar was ein abgeschlossener EMDR Behandlungsabschnitt sein soll. Hier bedarf es einer Präzisierung, die deutlich macht, dass es sich um abgeschlossene EMDR Behandlungen im Standardprotokoll handelt, die meist mehrere EMDR Sitzungen erfordern. Hiervon sollte die überwiegende Mehrzahl die Fokussierung und komplette Reprozessierung von belastendem Erinnerungsmaterial beinhalten. Hier ist ein Minimum von 25 im Standardprotokoll behandelten Patienten/innen mit insgesamt 50 EMDR Sitzungen unter 30 Zeitstunden Supervision notwendig.

Auf die zwei Metaanalysen (Sack et al. 2001; Maxfield & Hyer 2002), die eindeutig nachweisen, dass die Effektstärke einer EMDR Behandlung nicht zuletzt von der methodengetreuen Anwendung und damit von der Ausbildung abhängt, haben wir schon an anderer Stelle hingewiesen.

In der Fachgesellschaft EMDRIA Deutschland haben wir zudem Mitteilungen über EMDR Behandlungen durch unzureichend vorbereitete Therapeuten/innen, die nicht in einem nach den oben beschriebenen Mindeststandards durchgeführten Training ausgebildet wurden. In solchen Behandlungen ist es entweder zu keiner Verbesserung oder zu einer Verschlechterung des Zustandes der behandelten Personen gekommen. Insofern sprechen wir uns eindeutig für eine qualitativ ausreichende Ausbildung im Rahmen der Mindeststandards aus.

Da der Beschluss zum 15.1.2015 in Kraft treten soll, ist ein schnelles Handeln geboten. Wir bitten Sie alle Ihre Möglichkeiten der Einflussnahme auf diesen Prozess zu nutzen. Im Anhang dieser Mail finden Sie einen Mustertext, den sie gerne verändern und nutzen können, um Entscheidungsträger anzusprechen. Sei es auf der Ebene der KV'en, der Kammern, der Kostenträger oder auch der Politik: jede Stimme ist wichtig um hier noch etwas verändern zu können. Denn die Zeitplanung der Veröffentlichung zeigt sehr deutlich, dass diese Frage möglichst geräuscharm und für das bestehende System unkompliziert erledigt werden sollte. Je mehr Öffentlichkeit wir herstellen können, desto mehr werden auch die Autoren in ihre Verantwortung genommen. Ich selbst (M.H.) habe zum Beispiel an den Wehrbeauftragten geschrieben, dem die Qualität der durch niedergelassene Psychotherapeuten/innen erbrachten EMDR Behandlung für die Soldaten am Herzen liegen dürfte.

Es mag Sie irritieren, dass unsere Forderung nach Übernahme der nicht exorbitant hohen Qualität in der Ausbildung auf so wenig Gegenliebe stößt. Es ist jedoch leicht verständlich: Wir stören offenbar mit unserem Erscheinen im System und unseren Forderungen nach Qualität die bestehenden Strukturen. Die Claims sind abgesteckt und Veränderungen nicht erwünscht. Nur wenn wir gemeinsam in Richtung der uns wichtigen Inhalte immer wieder klar und deutlich Position beziehen, haben wir eine Chance.

Der angesprochene Beschluss und eine Tabelle, die die Unterschiede zwischen den Anforderungen von EMDR Europe und dem Beschluss gegenüberstellt, sind dieser Mail als Anhang beigefügt, bzw. finden sich auf unserer Webseite.

Von unserer Kollegin Christine Rost kam die Anregung, ob nicht alle Kollegen und Kolleginnen, die eine EMDR Ausbildung gemacht haben, sich bei den entsprechenden Länder KV’en melden und eine Genehmigung für die Abrechnung von EMDR Therapien beantragen. Damit würde doch deutlich werden, wie groß bereits die EMDR Community ist und das wir nicht einfach übergangen werden können. Dies könnte ja noch vor dem 15.1.15 geschehen und unsere vielfältigen politischen Bemühungen unterstützen.

Selbst wenn dieser Beschluss zum BMV so bestehen bleiben würde, ist damit nicht alles verloren. Für die Ärzte steht eine Reform der Weiterbildungsordnung an. Wir haben schon mit der Bundesärztekammer Kontakt aufgenommen und in einem ersten Gespräch unsere Position dargestellt. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer ist in diesem Prozess ein wichtiger Akteur. Auch hier lohnt es sich Stellung zu beziehen und für die Qualität in Ausbildung und Anwendung der EMDR Methode einzutreten. Auch hier ist jede Äußerung, jede Aktivität Ihrerseits wichtig.

Zudem ist es sinnvoll das Zertifikat als EMDR Therapeutin / EMDR Therapeut EMDRIA Deutschland als Qualitätsmerkmal breiter bekannt zu machen. Hier haben wir über Jahre mit viel Arbeit einen guten Qualitätsstandard etabliert. Das Zertifikat weist die beste Ausbildung und die beste Qualität der Therapeutinnen und Therapeuten aus. Bitte weisen Sie auf dieses Qualitätsmerkmal hin. Nutzen Sie unsere Flyer, die wir Ihnen auf Abruf gerne zuschicken.

Wir möchten zum Schluss noch einmal zusammenfassen:

  • Der vorliegende Beschluss zur Änderung der Anlage 1 des BMV weist erhebliche Mängel auf und führt zu einer Verschlechterung der Qualität in der EMDR Ausbildung mit nachteiligen Folgen für die Patienten/innen.
  • Wir fordern eine Übernahme der durch EMDR Europe festgelegten Standards für die Ausbildung.
  • Da der Beschluss zum 15.1.2015 in Kraft treten soll, ist ein schnelles Handeln geboten. Wir bitten Sie alle Ihre Möglichkeiten der Einflussnahme auf diesen Prozess zu nutzen. Im Anhang dieser Mail finden Sie einen Mustertext, den Sie gerne verändern und nutzen können.
  • Es stehen weitere Veränderungen in der ärztlichen und psychologisch-psychotherapeutischen Ausbildung an. Auch hier lohnt es sich Stellung zu beziehen und für die Qualität in Ausbildung und Anwendung der EMDR Methode einzutreten. Auch hier ist jede Äußerung, jede Aktivität Ihrerseits wichtig.
  • Selbst wenn der Beschluss in Kraft tritt, gilt es den weiteren Verlauf der Umsetzung zu begleiten und im Sinne einer guten Qualität der EMDR-Methode zu beeinflussen. An jeder Station sind wir gefordert und bitten Sie um Ihr Engagement. Als nächstes auf der Bundesebene in den Kammern, danach auf Landesebene und besonders in den zuständigen Ausschüssen für Weiterbildung. Sprechen Sie die dort verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen an, bringen Sie unsere Argumente vor.
  • mit dem Zertifikat als EMDR Therapeutin / EMDR Therapeut EMDRIA Deutschland haben wir über die Jahre einen guten Qualitätsstandard etabliert. Bitte helfen Sie und dies Qualitätsmerkmal noch breiter bekannt zu machen.

Das alte Jahr endet wie immer mit Aufregungen und das neue Jahr beginnt mit viel Arbeit. Für EMDR lohnt es sich!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2015. Besonders Gesundheit und viel Erfolg mit EMDR.

Mit kollegialen Grüßen,

Dr. Michael Hase, 1. Vorsitzender
Dipl.Psych. Susanne Leutner, stellvertretende Vorsitzende


Downloads: 

Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir technisch notwendige Cookies verwenden. Mehr dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Akzeptieren