Die Aufnahme der EMDR Psychotherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am 16.10.2014 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Hierdurch ist eine erhebliche Verbesserung in der psychotherapeutischen Versorgung seelisch traumatisierter Menschen zu erwarten.
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